AGB

der ASMIQ I/O AG

Version 1. April 2023.
Jederzeitige Änderungen vorbehalten.

  1. Geltungsbereich
    1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) regeln – zusammen mit den übrigen Vertragsbestandteilen – die Geschäftsbeziehungen zwischen der Kundschaft sowie der ASMIQ I/O AG (Baslerstrasse 60, 8048 Zürich, Schweiz; nachfolgend ASMIQ) im Zusammenhang mit der Nutzung der Aboverwaltungs-Software ASMIQ.one (nachfolgend ASMIQ.one).
    1.2. Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter sowie für eine Mehrzahl von Personen.
  2. Verfügbarkeit
    2.1. ASMIQ stellt über eine Web-Schnittstelle den Zugriff auf ASMIQ.one für die definierte Vertragslaufzeit zur Verfügung.
    2.2. ASMIQ setzt sich für eine möglichst hohe und unterbruchsfreie Verfügbarkeit der Dienstleistung ein. ASMIQ übernimmt jedoch keine Garantie für einen ununterbrochenen Service oder für den Service zu einem bestimmten Zeitpunkt. Ebenfalls übernimmt ASMIQ keine Garantie für die Vollständigkeit, Authentizität und Integrität der gespeicherten beziehungsweise über ihr System oder das Internet übermittelten Daten.
    2.3. Für den Zugang zu ASMIQ.one erhält die Kundschaft die erforderlichen Logins und Passwörter.
    2.4. Während Wartungszeiten kann ASMIQ.one allenfalls nur mit Einschränkungen und einzelnen Unterbrechungen zur Verfügung stehen.
    2.5. ASMIQ behält sich vor, mittels Hotfix kritische Mängel auch ohne vorgängige Ankündigung ausserhalb der Wartungsfenster zu beheben.
  3. Weiterentwicklung der Software
    3.1. ASMIQ wartet die Software laufend und entwickelt diese gemäss den allgemeinen Anforderungen und dem technischen Stand weiter. Diese Kosten sind in den Lizenz- und Nutzungsgebühren inbegriffen.
    3.2. Soweit ASMIQ während der Vertragslaufzeit Updates der Software bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise.
    3.3. ASMIQ ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates nicht verpflichtet, soweit diese nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich sind oder zwischen den Parteien Abweichendes vereinbart wurde.
    3.4. Weitere Leistungen, insbesondere individuelle Weiterentwicklungen, zusätzliche Installations-, Beratungs-, Anpassungs- oder Schulungsleistungen durch ASMIQ, können gegen eine zusätzliche Vergütung und gemäss Zusatzvereinbarungen bei ASMIQ gebucht und erworben werden.
    3.5. ASMIQ kann Funktionen oder Features hinzufügen oder entfernen und bestimmte Features ganz aussetzen oder stoppen.
    3.6. ASMIQ behält sich ausserdem das Recht vor, für jede dem System neu zugefügte Funktion eine Gebühr zu erheben. Der Kundschaft steht es frei, diese kostenpflichtigen Funktionen zu beziehen.
  4. Pflichten der Kundschaft
    4.1. Die Kundschaft nutzt die Software im üblichen und angemessenen Rahmen sowie in Übereinstimmung mit dem bestellten Umfang.
    4.2. Die Kundschaft ist verpflichtet, rechtzeitig und unentgeltlich alle Daten, Informationen, Dokumente und Personalressourcen zur Verfügung zu stellen, die für die Vorbereitungs- und Bereitstellungshandlungen sowie den Betrieb der Dienstleistung notwendig sind.
    4.3. Die Kundschaft ist verpflichtet, Passwörter, Identifikationscodes, Logindaten usw. sorgfältig und sicher zu verwahren und keinen unbefugten Personen zugänglich zu machen. Die Kundschaft stellt sicher, dass sie das Login nur auf Geräten nutzt, die ausschliesslich von ihr oder durch sie berechtigte Personen verwendet werden. Sobald sich Anzeichen dafür ergeben, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von Dritten unrechtmässig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist die Kundschaft verpflichtet, ASMIQ umgehend darüber zu informieren.
    4.4. Die Kundschaft ist für die Herstellung und Aufrechterhaltung der für die Nutzung von ASMIQ.one erforderlichen Telekommunikationsverbindung zwischen den Kundenrechnern und dem Übergabepunkt verantwortlich.
    4.5. Die Kundschaft ist verpflichtet, den festgelegten Preis für die Nutzung von ASMIQ.one gemäss den vereinbarten Zahlungskonditionen zu bezahlen.
    4.6. Die Kundschaft meldet Veränderungen bei den preisrelevanten Faktoren jeweils so rasch wie möglich an ASMIQ.
    4.7. Der Kundschaft ist es nicht gestattet, sich Zugang zu weiteren Modulen zu verschaffen, die über die vereinbarte Nutzung hinausgehen. ASMIQ behält sich für diesen Fall das Recht vor, die für das jeweilige Modul üblicherweise geschuldete Vergütung nachzufordern.
    4.8. Die Kundschaft ist verpflichtet, vor dem Versenden von Daten und Informationen diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme und softwarekompatible Firewalls einzusetzen.
    4.9. Die Kundschaft ist für die von ihr bearbeiteten Daten vollumfänglich verantwortlich. ASMIQ überprüft die Inhalte weder auf Gesetzmässigkeit noch auf ihre Richtigkeit, Virenfreiheit oder virentechnische Verarbeitbarkeit hin. Die Kundschaft hält ASMIQ von sämtlichen allfälligen Ansprüchen Dritter schadlos.
  5. Zahlungskonditionen
    5.1. ASMIQ stellt periodisch im Voraus Rechnung für die ihr zustehenden Vergütungen. Allfällige Unstimmigkeiten müssen innert zehn Tagen gemeldet werden.
    5.2. Die Rechnungen sind netto zahlbar innert 30 Tagen durch Überweisung auf das Konto von ASMIQ. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist befindet sich die Kundschaft ohne Mahnung in Verzug. Bei Verzugszahlung ist ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr geschuldet.
    5.3. Sofern sich die Kundschaft gegenüber ASMIQ mit Zahlungen mit mehr als 60 Tagen in Verzug befindet, ist ASMIQ berechtigt, den vorliegenden Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
    5.4. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive Mehrwertsteuer.
    5.5. Eine Verrechnung von Forderungen der Kundschaft gegen ASMIQ ist ausgeschlossen.
  6. Datenspeicherung/-sicherung
    6.1. ASMIQ stellt der Kundschaft zur Speicherung von Anwendungsdaten im Zusammenhang mit der Nutzung der Software einen Datenserver zur Verfügung. Die Übertragung der Anwendungsdaten auf den Datenserver erfolgt nach Absprache zwischen den Parteien.
    6.2. Die Kundschaft kann auf die gespeicherten Anwendungsdaten innerhalb der vereinbarten Nutzungszeiten zugreifen. Für die Speicherung und Verarbeitung der Anwendungsdaten ist ausschliesslich die Kundschaft verantwortlich.
    6.3. ASMIQ ist für die Sicherung der auf dem Datenserver gespeicherten Anwendungsdaten der Kundschaft verantwortlich. Die Datensicherung erfolgt täglich. Die Datensicherungen werden vom Provider mindestens vier Wochen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist kann der Provider die gespeicherten Anwendungsdaten überschreiben.
    6.4. ASMIQ wird der Kundschaft auf deren Verlangen hin jederzeit, spätestens aber bei Vertragsbeendigung, eine Kopie der auf dem Datenserver gespeicherten Anwendungsdaten herausgeben. Die Herausgabe der Anwendungsdaten erfolgt nach Absprache zwischen den Parteien auf einem geeigneten Datenträger und in einem geeigneten Format. Die notwendigen Arbeiten dafür werden der Kundschaft nach Aufwand in Rechnung gestellt.
    6.5. ASMIQ wird die auf dem Datenserver gespeicherten Anwendungsdaten der Kundschaft vier Wochen nach der im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung erfolgten Übergabe der Anwendungsdaten an die Kundschaft löschen, sofern die Kundschaft dem Provider nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die ihr übergebenen Anwendungsdaten nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Anwendungsdaten.
  7. Gewährleistung
    7.1. ASMIQ gewährleistet, dass ASMIQ.one in den verfügbaren Zeiten die beschriebenen und vereinbarten Funktionen erfüllt. Die Kundschaft anerkennt aber, dass Funktionsstörungen bei ASMIQ.one auch bei grösster Sorgfalt nicht gänzlich ausgeschlossen werden können und dass eine umfassende Funktionsfähigkeit der Software nicht gewährleistet werden kann.
    7.2. Beim Auftreten eines Mangels informiert die Kundschaft ASMIQ über das webbasierte Help-Center (Ticket-System).
    7.3. Die Kundschaft unterstützt, sofern notwendig, ASMIQ unentgeltlich bei der Beseitigung des Mangels und stellt insbesondere alle notwendigen Unterlagen, Daten usw. zur Verfügung, die ASMIQ zur Analyse und Beseitigung des Mangels benötigt.
    7.4. Sollten vertragsgemässe Leistungen von ASMIQ mangelhaft sein, ist ASMIQ verpflichtet, diese nach Erhalt der Mängelrüge innert angemessener Frist nachzubessern oder neu zu erbringen. Als zulässige Nachbesserung gilt auch die Umgehung oder Unterdrückung eines Mangels.
    7.5. Weitergehende Gewährleistungsansprüche der Kundschaft (einschliesslich des Rechts auf Herabsetzung der Nutzungsgebühr oder auf Schadenersatz) sind ausdrücklich ausgeschlossen.
    7.6. ASMIQ ist von ihrer Gewährleistungspflicht in dem Umfang entbunden, als ein Mangel von ASMIQ.one auf nicht von ihr zu vertretende Umstände zurückzuführen ist.
  8. Haftung
    8.1. Jede Haftung von ASMIQ für durch leichte und mittlere Fahrlässigkeit verursachte Schäden wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
    8.2. ASMIQ haftet – soweit gesetzlich zulässig – insbesondere nicht für mittelbare oder indirekte Schäden oder für Folgeschäden wie z. B. entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Schäden infolge Downloads.
    8.3. ASMIQ haftet nicht für Schäden, die durch von ASMIQ beigezogenen Hilfspersonen sowie Dritten (z. B. Subunternehmen, Zulieferern usw.) infolge leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit verursacht werden.
    8.4. ASMIQ haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung ihrer Dienstleistungen.
    8.5. Vorbehalten bleiben Ansprüche aus Produktehaftpflicht sowie Personenschäden.
    8.6. ASMIQ haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder Störungen, die insbesondere durch fehlende Internetverbindung, rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, Überlastung des Netzes, mutwillige Verstopfung der elektronischen Zugänge durch Dritte oder Unterbrüche entstehen.
  9. Informationspflichten
    9.1. Die Parteien informieren sich gegenseitig über Umstände oder Ereignisse, die für die Abwicklung dieses Vertrags von Bedeutung sein könnten. Bei ausserordentlichen Vorkommnissen ist die Gegenpartei unverzüglich zu benachrichtigen.
  10. Eigentums- und Immaterialgüterrechte
    10.1. Sämtliche vorbestehenden Schutzrechte (Immaterialgüter- und Leistungsschutzrechte sowie Anwartschaften an solchen) verbleiben bei ASMIQ oder den von ihr beigezogenen Dritten. Durch diesen Vertrag werden keine Schutzrechte (Urheber-, Marken-, Design- oder Patentrechte) übertragen. Die Kundschaft ist nicht berechtigt, Schutzrechte (Immaterialgüter- und Leistungsschutzrechte sowie Anwartschaften an solchen) und auch Domainnamen aus dieser Geschäftsbeziehung ohne vorherige gegenteilige Vereinbarung allein einzureichen oder zu schützen. Sämtliche Schutzrechte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstehen (inkl. Weiter- oder Neuentwicklungen), sowie Organisations- und Programmunterlagen stehen ASMIQ zu oder verbleiben bei dieser.
    10.2. Die Kundschaft erhält für die Dauer des Vertrags ein nicht exklusives, nicht ausschliessliches auf den Vertragszweck beschränktes, nicht übertragbares sowie nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der von ASMIQ bereitgestellten Dienstleistung/Software sowie den zur Verfügung gestellten Unterlagen. Dies umfasst nicht das Recht zur Bearbeitung oder Veräusserung.
    10.3. Die Kundschaft ist insbesondere nicht berechtigt, allfällig zur Verfügung gestellte Software zu kopieren, rückwärts zu entwickeln, zu dekompilieren oder anderweitig zu übersetzen.
    10.4. Sämtliche Unterlagen, die ASMIQ der Kundschaft zur Verfügung stellt, auch solche in elektronischer Form, dürfen ausschliesslich für den Vertragszweck genutzt und kopiert werden.
    10.5. Die Parteien werden sich unverzüglich unterrichten, wenn Dritte die Verletzung von Schutzrechten durch die Leistungserbringung geltend machen. Ohne eine solche unverzügliche Unterrichtung verzichtet die betroffene Partei auf die Geltendmachung der Schadloshaltung. Die Parteien werden sich gegenseitig betreffend der Abwehr von Ansprüchen absprechen, in angemessener Weise bei der Verteidigung unterstützen und über den Verfahrenslauf laufend und verzugslos informieren.
    10.6. Werden von Dritten Ansprüche gegenüber der Kundschaft geltend gemacht, ist ASMIQ ausschliesslich zu einer der folgenden Handlungen verpflichtet:
    – Austausch der Leistung durch eine gleichwertige Leistung, die keine Rechte Dritter verletzt; oder
    – Sicherstellung, dass die Kundschaft die Leistung weiterhin nutzen kann.
    10.7. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber ASMIQ richtet sich nach der vereinbarten Haftungsbestimmung.
    10.8. Die Nutzung von Marken und Logos darf nur mit einer schriftlichen Zustimmung der betroffenen Partei erfolgen und muss im Rahmen der Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung liegen.
    10.9. Sollte die Kundschaft unberechtigten Dritten die Nutzung der Software ermöglichen, hat die Kundschaft für jeden einzelnen Fall eine Konventionalstrafe in Höhe der Nutzungsgebühr für zwei Jahre zu leisten, mindestens aber 50’000.00 Franken.
    10.10. Die Leistung der Konventionalstrafe entbindet die Kundschaft nicht von ihren vertraglichen Erfüllungspflichten. Die Leistung der Konventionalstrafe hat keinen Einfluss auf einen Schadenersatzanspruch von ASMIQ gegenüber der Kundschaft.
  11. Geheimhaltung
    11.1. Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt des Vertrags sowie über sämtliche Tatsachen und Informationen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, Stillschweigen zu bewahren. Im Zweifel sind Tatsachen und Informationen vertraulich zu behandeln.
    11.2. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht schon vor Vertragsabschluss und bleibt nach Beendigung des vorliegenden Vertrags auf unbestimmte Zeit bestehen.
    11.3. ASMIQ ist berechtigt, Datenschutz- und Sicherheitsverletzungen an zuständige Behörden zu melden.
  12. Datenschutz
    12.1. Die Parteien verpflichten sich, die einschlägige Datenschutzgesetzgebung einzuhalten, namentlich das Bundesgesetz über den Datenschutz und die Verordnung zum DSG.
    12.2. Personendaten dürfen nur für den Zweck und im Umfang, in dem dies für die Erfüllung und Durchführung des Vertrags erforderlich ist, bearbeitet werden. Die Parteien beachten die Prinzipien der Rechtmässigkeit, der Verhältnismässigkeit, der Zweckbindung, der Transparenz und von Treu und Glauben.
    12.3. ASMIQ bearbeitet Abonnementsdaten der Endkundinnen und -kunden ausschliesslich im Auftrag ihrer Kundschaft. ASMIQ verwendet die Daten der Kundschaft namentlich nicht für eigene Zwecke oder für Zwecke Dritter.
    12.4. Die Parteien verpflichten sich, bei der Erfüllung datenschutzrechtlicher Ansprüche der betroffenen Endkundinnen und -kunden, insbesondere Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung und Löschung von Daten, einander bei Bedarf zu unterstützen.
    12.5. Die Parteien sorgen – unter Vorbehalt gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – dafür, dass nach Beendigung des vorliegenden Vertrags oder nach Wegfall oder Erfüllung des Zwecks sämtliche, der ihnen oder allfälligen beigezogenen Dritten im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellten Personendaten der anderen Partei datenschutzkonform gelöscht werden und allfällige Kopien herausgegeben werden.
    12.6. ASMIQ darf für die Erbringung ihrer Leistungen Dritte (z. B. Subunternehmen, Unterlieferanten) beiziehen. Sie bleibt für die vertragsgemässe Leistungserbringung durch die beigezogenen Dritten verantwortlich.
    12.7. ASMIQ verpflichtet sich, alle gesetzlichen und regulatorischen Datenschutzvorgaben rechtmässig an die beigezogenen Dritten zu überbinden. Sie gewährt jederzeit den Schutz der Daten durch von ihr beigezogene Dritte.
    12.8. ASMIQ verpflichtet sich, Daten ausschliesslich in Rechenzentren in der Schweiz und/oder in der EU / im EWR zu speichern. Eine Datenübermittlung in ein Drittland ausserhalb der Schweiz, der Europäischen Union und des EWR ist nur nach vorgängiger Information der Kundschaft und unter den Voraussetzungen von Art. 6 DSG möglich.
  13. Datensicherheit
    13.1. Die Parteien verpflichten sich, alle zumutbaren, erforderlichen, technischen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz der Personendaten zu ergreifen. Die technischen und organisatorischen Massnahmen haben die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen. Neben der digitalisierten Informations- und Datensicherheit sind die Räumlichkeiten, in denen die Daten bearbeitet werden, zutrittsgeschützt.
    13.2. Die Sicherheitsvorkehrungen müssen dabei dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich zumutbar sein. Insbesondere nachfolgende Massnahmen sichert ASMIQ der Kundschaft zu:
    – Der gesamte Datentransfer wird mittels einer Verschlüsselung sicher übertragen.
    – ASMIQ setzt aktuelle Antivirenprogramme und Firewalls ein.
    – ASMIQ sichert die Daten auf dem Hosting-Server täglich.
    13.3. ASMIQ behält sich das Recht vor, mit Malware infizierte Kundendaten nach vorgängiger Absprache mit der Kundschaft zu löschen.
    13.4. IT-Angriffe und IT-Missbräuche mit Auswirkungen auf den vorliegenden Vertrag sind der anderen Partei umgehend mitzuteilen. Zur Nachvollziehbarkeit von allfälligen Angriffen oder Missbräuchen stellt die Kundschaft ASMIQ vorhandene Logs zur Verfügung.
  14. Abtretung/Übertragung, ausserordentliche Kündigung
    14.1. Die Kundschaft darf diesen Vertrag – zusammen mit den übrigen Vertragsbestandteilen – oder einzelne daraus entspringende Rechte oder Pflichten nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von ASMIQ an Dritte abtreten oder übertragen.
    14.2. Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag – zusammen mit den übrigen Vertragsbestandteilen – aus wichtigem Grund jederzeit und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und diese Verletzung trotz schriftlicher Mahnung nicht innerhalb von zehn Tagen behebt.
  15. Salvatorische Klausel
    15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags – zusammen mit den übrigen Vertragsbestandteilen – ungültig, unvollständig oder rechtswidrig sein oder sollte die Erfüllung unmöglich werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Teile des Vertrags nicht beeinträchtigt.
    15.2. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die betreffende Bestimmung unverzüglich durch eine zulässige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die nach ihrem Inhalt der ursprünglichen Absicht am nächsten kommt.
  16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    16.1. Der Vertrag mit der Kundschaft untersteht schweizerischem Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG, SR 0.221.211.1) genauso wegbedungen, wie es die kollisionsrechtlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG, SR 291) sind.
    16.2. Gerichtsstand ist Zürich. (Teil-)Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

ASMIQ I/O AG, März 2023